BG-KN - Was ist Gemeinwohlarbeit?
             " 1,50-Euro-Jobs öffentliche Arbeitsgelegenheiten " ?

Bei diesen, von kommunalen Institutionen, kirchlichen und sozialen Trägern, gemeinnützigen Vereinen und Organisationen angebotenen Arbeitsgelegenheiten, handelt es sich um zweckgebundene Beschäftigungen in so genannten Sozialrechtsverhältnissen, für die dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitslosengeld II eine Aufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 1,50 € pro gearbeiteter Stunde bezahlt wird.

Die Regelarbeitszeit pro Woche liegt zwischen 15 und 30 Stunden. Darin enthalten sind Qualifizierungsmaßnahmen. Ferner wird pro gearbeiteten Monat 2 Tage Urlaub gewährt. Etwaige Fahrtkosten werden bis zum Höchstbetrag von 30,00 € erstattet.
Die Berufskleidung wird gestellt.

Die Zuweisung eines Mitarbeiters in eine Arbeitsgelegenheit erfolgt über das Jobcenter Landkreis Konstanz.
(Zusammenschluss von Arbeitsagentur, Sozialämtern des Landkreis Konsatnz und der Stadt Konstanz)

Die in Arbeitsgelegenheiten beschäftigten Arbeitslosengeld II - Bezieher sind in der Kranken- und Pflegeversicherung, der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung versichert.


Die Arbeitsgelegenheiten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Gemeinnützigkeit:
Die Arbeiten dürfen nicht privaten erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen. Sie dürfen keine Konkurrenz auf dem Dienstleistungsmarkt sein.

Zusätzliche Arbeit:
Arbeit, die sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.

Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit:
Durch Qualifizierung oder Sprachkurse oder sonstige Schulungen erfolgt eine Förderung zur Beschäftigungsfähigkeit bzw. zur Integration in Arbeit.