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die Vermittlung in Dauerarbeitsplätze des allgemeinen
Arbeitsmarktes
die sozialverträgliche Arbeitnehmerüberlassung nach dem
Arbeit-
nehmerüberlassungsgesetz, mit dem Ziel der Festanstellung beim
Entleiher
Begleitung, Beratung und Unterstützung zur Vermeidung und
Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit
während der Eingliederung in das Berufsleben
Bereitstellung von Arbeitsplätzen im Sinne von § 19 Bundessozial-
hilfegestz
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